Verordnung von physikalischer Therapie

Verordnung von physikalischer Therapie

Die physikalische Therapie ist neben der Verordnung von Medikamenten ein wichtiger Bestandteil der Rheuma-Therapie, um Schmerzlinderung, Verbesserung bzw. Erhaltung von Körperfunktionen, Alltagsaktivitäten und Teilhabe am sozialen Leben zu erreichen und zu erhalten.
Die Physiotherapie, vor allem Krankengymnastik, ist ein wichtiger Baustein bei der physikalischen Therapie. Krankengymnastik ist die planmäßige, gezielte Anwendung von Bewegungsübungen mit dem Ziel, Schäden an den Bewegungsorganen zu begegnen und funktionelle Defizite auszugleichen. Bei der Sporttherapie werden dynamische Trainingsprogramme mit dem Ziel durchgeführt, die negativen Effekte von entzündlich-rheumatischen Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen auf die muskuläre Kraft, die Ausdauer und körperliche Belastbarkeit des Patienten auszugleichen. Regelmäßige Kraft- und Ausdauertrainingsprogramme können die Muskelkraft steigern und funktionelle und psychische Beeinträchtigung verringern. Sport behandelt Symptome wie Entzündungszeichen und Immunschwäche und steigert die Lebensqualität langfristig. Es ist neben der Medikation eine ebenso wichtige therapeutische Maßnahme.

Wärmeanwendungen (z. B. Fango) lösen Verspannungen, indem sie die Muskulatur lockern (de-tonisieren). Manuelle Therapie hilft bei Funktionsstörungen des Bewegungsapparats durch gezielte Mobilisation, Dehn- und Entlastungstechnik. Lymphdrainage führt zu einem gesteigerten Rückfluss von Gewebswasser und hat einen abschwellenden Effekt auf Muskulatur und Sehnen sowie auf das Bindegewebe. Ergotherapie beinhaltet die Hilfsmittelberatung und -training, Anfertigung bzw. Verordnung von Orthesen, Funktions- und Lagerungsschienen.

All diese genannten ergänzenden Therapieformen werden von uns bei entsprechender Indikation verordnet und kontrolliert.
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